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Projektauftrag

In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Unterkirnach wurde am 17.3. nachfolgender Projektauftrag beschlossen:

Projektauftrag an den FöV Aqualino Unterkirnach e.V.

  1. Der Gemeinderat erwartet bis zum 30. Juni 2020 vom Förderverein Aqualino Unterkirnach e.V. die Erarbeitung einer tragfähigen, realistischen und nachvollziehbaren Konzeption zur Weiterführung des Hallenbads Aqualino in Unterkirnach unter der Vorgabe, dass die Einwohner von Unterkirnach höchstens mit einem Abmangel von jährlich 80.000 Euro (Gemeindewerke und Allgemeiner Haushalt) belastet werden.
  2. In der Konzeption soll auch klar festgehalten werden, wer zukünftig welche Zuständigkeiten und Verantwortungen für die Durchführung des Konzepts übernimmt. Insbesondere muss die Aufgabenverteilung zwischen Gemeindeverwaltung und Förderverein eindeutig geregelt werden.
  3. Die Konzeption soll mindestens zwei vollumfänglich dargestellte Betriebsformen beinhalten wie das Hallenbad Aqualino weiterbetrieben werden kann.
    Zum einen erwarten wir ein Konzept, wie in der bisherigen Betriebsform (Gemeindewerke Unterkirnach GmbH) sowie mit Unterstützung des FöV Aqualino Unterkirnach e.V. ein Weiterbetrieb möglich sein kann.
    Als zweite Betriebsform erwarten wir einen vollumfänglich ausgearbeiteten Vorschlag wie das Hallenbad unter der Verantwortung durch den FöV Aqualino Unterkirnach e.V., d.h. ohne Betriebsführung durch die GmbH weiterbetrieben werden kann. Hierfür können dann Betriebsführungsverträge mit der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH abgeschlossen werden.
  4. Der Gemeinderat geht davon aus, dass er unabhängig dieser beiden Betriebsformen, mindestens eine Betriebsform vorgestellt bekommt bei der ein Weiterbetrieb – ohne – die Betriebsführung der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH möglich sein kann.
  5. Was passiert im Falle von – außerplanmäßigen – Reparaturen und Aufwendungen? Ist der FöV Aqualino Unterkirnach e.V. bereit diese mit eigenen Mitteln zu finanzieren?
  6. Die Konzeption soll am 07.07.2020 in der nichtöffentlichen
    Gemeinderatssitzung erstmals vorgestellt werden um ausschließlich
    Verständnisfragen zu klären.

Hinweis:
Fall sich bis zum 30.6.2020 die Notwendigkeit einer Reparatur oder Sanierung des Bads oder von Einrichtungen von mehr als 5.000 Euro ergeben sollte, würde diese Maßnahme ausgesetzt bis die Konzeption vorliegt.

Wir gehen davon aus, dass die nun zu erstellende Konzeption auf die bekannten Zahlen der letzten 3 Geschäftsjahre (2017 – 2019) aufbaut.

Gerne stellen wir alle notwendigen Zahlen und Ergebnisse für die Arbeit der Projektgruppe zur Verfügung.